Schulanmeldung 2021/22

Die Schulanmeldung findet in diesem Jahr am Montag, 22.03.2021 und Dienstag, 23.03.2021 im Schulhaus in Barthelmesaurach statt. Am Informationsabend werden die genauen Uhrzeiten bekannt gegeben.

Grundsätzliches zur Schulpflicht:

Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 01. Oktober 2014 und dem 30. September 2015 geboren sind.

Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, sind erneutanzumelden. Der Zurückstellungsbescheid muss mitgebracht werden. Ebenfalls müssen Kinder, deren Eltern vom Einschulungskorridor Gebrauch gemacht haben, erneut angemeldet werden. 

Kinder, die ab dem 01.10.2015 geboren sind, können wie folgt eingeschult werden:

Kinder, die zwischen dem 01.10.2015 und dem 31.12.2015 geboren sind, können auf Antrag der Eltern angemeldet werden. Sie gelten dann als auf Antrag schulpflichtig. Der Antrag kann auch abgelehnt werden, wenn die Aufnahmevoraussetzungen nicht gegeben sind.

Kinder, die ab dem 01.01.2016 geboren wurden, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden. Hierbei ist jedoch ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Eine Ablehnung ist auch hier möglich.

Eine Anmeldung ist auch notwendig, wenn das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September (Einschulungs-korridor) sechs Jahre alt werden, haben die Eltern die Wahl ob ihr Kind in diesem oder dem nächsten Schuljahr schulpflichtig werden soll. Die Entscheidung, den Schulbesuch um ein Jahr zu verschieben, muss von den Eltern bis zum 12. April 2021 schriftlich der Schule mitgeteilt werden. Geben die Eltern bis 12. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig. Die Kinder müssen angemeldet werden und eine Teilnahme am Screening ist verpflichtend.

Die Eltern werden gebeten, pünktlich mit ihrem Kind zu erscheinen und folgende Unterlagen mitzubringen:

  • das Familienstammbuch mit Geburtsurkunde
  • die Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung vom Gesundheitsamt
  • bei geschiedenen Alleinerziehenden: Sorgerechtsbeschluss

Sollte beabsichtigt sein, einen Gastschulantrag für den Besuch einer anderen Schule zu stellen, ist dies auch an diesem Tag möglich.

Die geplanten Elternabende müssen leider auf Grund von Corona entfallen. Alle Informationen, die für Ihr Kind wichtig sind und die Sie am Elternabend erhalten hätten, können Sie hier downloaden:                     

Weitere wichtige Informationen und Merkblätter finden Sie im Downloadbereich unserer Homepage.

Edith Katheder, Schulleitung